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Mieterschutzgesetz für Onlinemarktplätze

Montag, den 11. Juni 2018

Und raus bist du: Wieso wir ein Mieterschutzgesetz für Onlinemarktplätze brauchen

Tausende von Onlinehändlern sind erfolgreich bei Amazon Marketplace, Ebay und Co. Doch wenn die Marktplätze sie von einem Tag auf den anderen vor die Tür setzen, kann das geschäftsbedrohend sein. Ein Mieterschutzgesetz für den E-Commerce muss her.

Händler, die von Marktplätzen wie Amazon ausgeschlossen werden, sehen schnell ihre Geschäftsgrundlage bedroht. Und das kann schneller gehen als gedacht. So berichten uns immer wieder Händler davon, dass sie ohne Vorwarnung von einem auf den anderen Tag in ihren Verkaufstätigkeiten eingeschränkt worden seien oder das Verkäuferkonto gleich auf „on hold“ gesetzt wurde, ohne dass es eine Vorwarnung gegeben habe. In einem Fall beispielsweise lautete der Vorwurf in mehreren Bewertungen, es sei gefälschte Ware verkauft worden (teilweise sogar nur als Frage formuliert, ob die Ware echt sei, also ohne stichhaltige Beweise). Ein Vorwurf, der mit Vorlage entsprechender Unterlagen entkräftet werden konnte und dem Händler hohe Anwaltskosten bescherte. Doch bis es soweit war, gingen Monate ins Land – Monate, in denen der Händler zumindest für diesen Absatzkanal auf seinen Waren sitzen blieb, obwohl er dank anstehendem Weihnachtsgeschäft das Lager besonders voll hatte. Seine Schuld war allenfalls, sich zu intensiv auf einen Plattformpartner verlassen zu haben.

Auch wenn sicherlich ein Großteil der Sperrungen berechtigt ist, wie auch viele Händler in den entsprechenden Händlerforen zugeben, kommt es immer wieder zu ungerechtfertigten Maßnahmen gegen E-Commerce-Händler – und zu solchen, bei denen der Händler erst einmal gar nicht erfährt, was er konkret falsch gemacht hat. Dabei ist lapidar von „Verstößen gegen die Regeln des Marktplatzes“ die Rede, teilweise werden etwa auf einmal Dinge wie nicht konforme Produktbilder oder unkorrekte Beschreibungen geahndet, die jahrelang in Ordnung waren oder zumindest geduldet wurden.

Manche Marktplätze bieten keine Geschäftsbeziehung auf Augenhöhe

Händler und Unternehmen, denen so etwas passiert ist, gehen in vielen Fällen nicht in die Öffentlichkeit (es gibt allerdings Ausnahmen). So erklärt uns ein Geschäftsmann, er wolle in Zukunft keine Scherereien mit dem Marktplatz haben, auf dem sich das alles abgespielt habe. Er rät seinen Mitbewerbern aber in jedem Fall davon ab, „alle Eier in einen Korb zu legen“, will sagen: einen Großteil des eigenen Geschäfts über eine Plattform abzuwickeln. Denn klar ist: Eine Zusammenarbeit mit den Plattformbetreibern ist keine gleichberechtigte Partnerschaft auf Augenhöhe, das wird spätestens bei Fällen wie dem Amazon-Bug im letzten November deutlich, als Tausende Händler über mehr als eine Woche nicht an ihre Erlöse kamen.

Nicht nur kleinere Händler, denen man gegebenenfalls noch unterstellen kann, dass sie einfach naiv sind, sondern auch solche mit fünf- bis sechsstelligen Umsätzen im Monat und reichlich Handelserfahrung tun sich oft schwer darin, einen entsprechenden Entscheider ans Telefon zu bekommen, der etwas gegen Automatismen und Algorithmen ausrichten kann oder innerhalb weniger Stunden für eine Aufhebung einer solchen Penalty sorgen kann. Noch schwieriger ist die Kommunikation per E-Mail oder über die entsprechenden Webformulare. Die Kommunikation, die gerne und reichlich in den Händlerforen publik gemacht wird, liest sich in der Tat kafkaesk und gleicht oft einer Sisyphos-Arbeit. Wenn dahinter wirklich automatisierte Bots und künstliche Intelligenz stecken, dann sind sie noch sehr im Anfangsstadium, soviel steht fest.

Mieterschutz für Onlinemarktplätze

Ähnlich wie wir beim Mieten von Wohnungen oder Ladengeschäften einen Mieterschutz haben, brauchen wir diesen daher auch für Onlinehändler. Denn Händler dürfen eben nicht der Willkür eines Marktplatzes ausgeliefert sein. Doch der Fehler liegt hier bereits im System begründet: Während bei großen Modehändlern, die beispielsweise über Plattformen wie Zalando ihre Waren anbieten, immer ein entsprechendes Key-Account-Management stattfindet, das man im Ernstfall schnell erreicht, ist das bei den Tausenden Händlern bei anderen Plattformen eben nicht der Fall. Ebay hat hier, so hört man von Händlern, zumindest bei umsatzstarken Händlern in den letzten Jahren dazugelernt – und löst vieles weniger bürokratisch als in früheren Jahren.

Man verstehe mich nicht falsch: Ein Großteil der Entscheidungen, die von den Onlineplattformen getroffen werden, ist korrekt und dient dem Schutz des Kunden. Doch wenn die Automatik mal falsch liegt, ist es bei einigen Anbietern ein langer Weg bis zur berechtigten Resozialisierung – und der kann im schlimmsten Fall die Existenz und Arbeitsplätze kosten. Hier müssten angesichts der teilweise immensen Auswirkungen auch die Betreiber der Marktplätze an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert sein.

Quelle: https://t3n.de/news/marktplaetze-mieterschtzgesetz-online-handel-e-commerce-1084704/